
Reparatur-bestätigung
Die Reparaturbestätigung dient als offizieller Nachweis, dass ein Fahrzeug nach einem Schaden ordnungsgemäß instand gesetzt wurde.
Sie kommt besonders bei der fiktiven Schadenabrechnung zum Einsatz – also dann, wenn der Schaden nicht über eine Werkstattrechnung, sondern auf Basis des Gutachtens reguliert wird.
Wichtig:
Erst nach Vorlage dieser Bestätigung kann die gegnerische Versicherung den Nutzungsausfall oder die restliche Abschlusszahlung vollständig erstatten.
Reparaturbestätigung & Nutzungsausfall – Stark geregelt
Urteil BGH VI ZR 146/16:
Geschädigte haben das Recht, ihren Schaden fiktiv abzurechnen – also die Reparatur selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Voraussetzung für die Auszahlung des Nutzungsausfalls ist jedoch ein qualifizierter Nachweis, dass die Reparatur tatsächlich erfolgt ist.
Dies kann zuverlässig durch einen Sachverständigen wie Stark KFZ Gutachten erfolgen.
So läuft es ab – in 3 Schritten
2. Reparatur
Lassen Sie Ihr Fahrzeug entweder in einer Werkstatt oder in Eigenregie reparieren. Erst nach erfolgter Instandsetzung kann eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden.
3. Reparaturbestätigung
Nach Abschluss der Reparatur nehmen Sie Kontakt zu Stark KFZ Gutachten auf.
Wir prüfen das Fahrzeug und erstellen eine offizielle Reparaturbestätigung, die Sie der Versicherung vorlegen können.
Sichern Sie sich Ihren Nutzungsausfall
1. Unfallgutachten
Zunächst erstellen wir ein anerkanntes Schadengutachten, das die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung bildet.
Die Reparaturbestätigung dient als offizieller Nachweis, dass ein Fahrzeug nach einem Schaden ordnungsgemäß instand gesetzt wurde.
Sie kommt besonders bei der fiktiven Schadenabrechnung zum Einsatz – also dann, wenn der Schaden nicht über eine Werkstattrechnung, sondern auf Basis des Gutachtens reguliert wird.
Wichtig:
Erst nach Vorlage dieser Bestätigung kann die gegnerische Versicherung den Nutzungsausfall oder die restliche Abschlusszahlung vollständig erstatten.
Reparaturbestätigung & Nutzungsausfall – Stark geregelt
Urteil BGH VI ZR 146/16:
Geschädigte haben das Recht, ihren Schaden fiktiv abzurechnen – also die Reparatur selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Voraussetzung für die Auszahlung des Nutzungsausfalls ist jedoch ein qualifizierter Nachweis, dass die Reparatur tatsächlich erfolgt ist.
Dies kann zuverlässig durch einen Sachverständigen wie Stark KFZ Gutachten erfolgen.
So läuft es ab – in 3 Schritten
2. Reparatur
Lassen Sie Ihr Fahrzeug entweder in einer Werkstatt oder in Eigenregie reparieren. Erst nach erfolgter Instandsetzung kann eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden.
3. Reparaturbestätigung
Nach Abschluss der Reparatur nehmen Sie Kontakt zu Stark KFZ Gutachten auf.
Wir prüfen das Fahrzeug und erstellen eine offizielle Reparaturbestätigung, die Sie der Versicherung vorlegen können.
Sichern Sie sich Ihren Nutzungsausfall
1. Unfallgutachten
Zunächst erstellen wir ein anerkanntes Schadengutachten, das die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung bildet.

weitere Dienstleistung
Service
Kontakt:
0179 - 811 64 19
© 2025. All rights reserved.
Allgemeine Geschäfts
Ansprechspartner:
Erkan Canbolat
Nummer: