Starks KFZ Schadensgutachten

Starks Kostenvoranschlag

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Kostenvoranschlag

Kurzgutachten & Kostenvoranschlag – Stark bei Bagatellschäden


Bei kleineren Schäden wie Kratzern, Parkdellen oder leichten Anstößen reicht in vielen Fällen ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag aus.
Solche Schäden gelten als Bagatellschäden – in der Regel bis zu einer Schadenshöhe von ca. 1.000 €.

Kurzgutachten – kompakt, aber aussagekräftig

Das Kurzgutachten enthält mehr Informationen als ein einfacher Kostenvoranschlag.
Neben der Schadenkalkulation werden auch der Zustand und die Ausstattung des Fahrzeugs dokumentiert.
Beweisbilder gehören selbstverständlich dazu – für eine nachvollziehbare und vollständige Darstellung des Schadens.

Kostenvoranschlag

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Auch bei Bagatellschäden sollten Sie auf Nummer sicher gehen:
Stark KFZ Gutachten empfiehlt, stets einen neutralen und unabhängigen Gutachter zu beauftragen – im Idealfall Ihres Vertrauens.
So stellen Sie sicher, dass Ihre Ansprüche vollständig erfasst werden und Sie nicht benachteiligt aus der Schadensregulierung hervorgehen.

Kostenvoranschlag – die einfache Variante

Der Kostenvoranschlag ist die kompakteste Form der Schadensbewertung – quasi ein „Mini-Gutachten“.
Er eignet sich bei sehr geringem Schadenumfang und kann kostengünstig erstellt werden.

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