Die Reparaturbestätigung dient als offizieller Nachweis, dass ein Fahrzeug nach einem Schaden ordnungsgemäß instand gesetzt wurde.
Sie kommt besonders bei der fiktiven Schadenabrechnung zum Einsatz – also dann, wenn der Schaden nicht über eine Werkstattrechnung, sondern auf Basis des Gutachtens reguliert wird.
Wichtig:
Erst nach Vorlage dieser Bestätigung kann die gegnerische Versicherung den Nutzungsausfall oder die restliche Abschlusszahlung vollständig erstatten.